Hinweisgeberschutzgesetz - auch in Leichter Sprache

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

in der IFB ist es uns ein Anliegen, von etwaigen Verstößen gegen Gesetzte oder interne Regelungen zu erfahren und diesen auch nachzugehen.

 

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Klicken Sie auf den Link Hinweisgeberschutzgesetz und erfahren, wie Sie unsere externe Meldestelle kontaktieren können.

Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern in Leichter Sprache

Liebe Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,

Regeln und Gesetze sind uns in der IFB wichtig.
Alle sollen sich daran halten.

Aber vielleicht merken Sie bei der Arbeit:
Jemand hält sich nicht an die Regeln oder an die Gesetze.
Bestimmt wollen Sie dann einen Hinweis geben.
Sie sind dann also Hinweisgeber.
Aber vielleicht haben Sie Angst,
dass Sie dann Probleme bekommen.
Zum Beispiel wenn es um Ihren Chef oder um einen Kollegen geht.

Darum gibt es ein Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern.
Das Gesetz heißt: Hinweisgeberschutzgesetz.
Das Gesetzt heißt kurz: HinSchG.
Damit können Sie Hinweise geben
und Ihnen kann nichts passieren.

 

Was können Sie als Hinweisgeber melden?

Sie als Hinweisgeber können verschiedene Dinge melden.
Hier stehen ein paar Beispiele:

  1. Ein Mitarbeiter tut etwas, das strafbar ist.
    Vielleicht stiehlt er Geld oder Geräte vom Arbeitsplatz.
    Oder er schlägt einen Kollegen und verletzt ihn schwer.
    Ein Gericht kann dafür eine Strafe wie Gefängnis geben.
  2. Ein Mitarbeiter tut etwas Gefährliches
    für das Leben oder für die Gesundheit.
    Vielleicht prüft er gefährliche Maschinen nicht richtig.
    Oder er benutzt ein Gerät falsch.
    Ein Gericht kann dafür eine Geldstrafe geben.
  3. Ein Mitarbeiter hält sich nicht an bestimmte Gesetze
  • aus seinem Bundesland.
  • aus Deutschland
  • aus der EU.

Vielleicht achtet er nicht auf den Umweltschutz
und kippt Motoren-Öl in den Abfluss.
Oder er achtet nicht auf den Datenschutz
und verkauft Daten von Kunden.
Die genauen Gesetze stehen in Paragraf 2 vom HinSchG.

 

Wie können Sie etwas melden?

Es gibt eine extra Meldestelle für Hinweisgeber.
Die Meldestelle gehört nicht zur IFB.
Sie müssen also keine Angst haben.
Sie können Ihre Hinweise abgeben
und Ihnen kann nichts passieren.

Sie müssen nichts über sich selbst sagen, auch nicht Ihren Namen.
Aber wenn Sie etwas über sich sagen, behält die Meldestelle das für sich.
Keiner bekommt Infos über Sie.

So erreichen Sie die Meldestelle:

  • Sie können einen Hinweis als Brief abgeben.
    Das ist die Adresse:
    Datenschutzbüro Gaß und Gimbel
    Bernsdorfer Straße 10
    01945 Ruhland
  • Sie können Ihren Hinweis im Internet abgeben.
    Das ist die Internet-Seite:
    https://ifb-stiftung.hinweis.digital/
  • Sie können Ihren Hinweis am Telefon abgeben.
    Das ist die Telefon-Nummer:
    035752 94 07 90

 

Was passiert nach Ihrer Meldung?

Sie bekommen eine Nachricht von der Meldestelle,
dass Ihr Hinweis angekommen ist.

Danach prüfen die Fachleute Ihren Hinweis.
Dafür holen sich die Fachleute noch mehr Infos,
zum Beispiel von Ihnen.

Vielleicht merken die Fachleute:
Ja, der Hinweis ist richtig.
Jemand tut etwas, das gegen die Regeln oder Gesetze ist.

Dann gibt es eine Untersuchung
und die Fachleute prüfen die Ergebnisse davon.

Die Meldestelle gibt Ihnen immer Infos,
wie weit sie mit Ihrem Hinweis ist.

Das ist uns wichtig:
Bei uns sollen alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
gut miteinander umgehen.
Das gilt für die IFB-Stiftung und für alle GmbHs.
Bitte helfen Sie uns als Hinweisgeber dabei.

 

Der Text in Leichter Sprache ist von:
© Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2024.